Referat für Barrierefreiheit

Das Referat kümmert sich um die Probleme von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen. Sei es ein nicht behindertengerechter Zugang zu einem Gebäude oder die fehlende Rücksichtnahme von Dozierenden auf eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung. Es wird von der Vollversammlung von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen gewählt.

Beratungen können nach Vereinbarung individuell im geschützten Rahmen stattfinden. Bei Fragen und/oder problematische Situationen können Studierende sich gerne an das Referat wenden. Es werden keine personenbezogenen Daten aufgenommen, gespeichert oder weitergegeben. Die Anfragen werden vertraulich, anonym und mit großer Sorgfalt behandelt sowie zeitnah beantwortet.

Ihr habt Interesse im vertrauten Kreis über den eigenen Uni-Alltag zu sprechen und Ideen diesen zu verbessern? Sucht ihr einfach den Austausch in einer Gruppe und habt Interesse am Networking in diesem Bereich?

Dann kontaktiert uns gerne unter: 

asta-barrierefreiheit(at)tu-braunschweig.de


Oder meldet euch bei der Stabstelle der TU Braunschweig:

  Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Nachteilausgleich

Studierenden können bei Krankheit und/oder Behinderung aufgrund ihrer besonderen Situation Nachteile während ihres Studiums entstehen. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs für verschiedene Bereiche des Studiums, beispielsweise in der Prüfungs- und/oder Abschlussphase.

Die Regelungen des Nachteilsausgleichs an der TU Braunschweig werden in diesem Leitfaden beschrieben und erläutert:

  Leitfaden Nachteilausgleich der TU Braunschweig


Der schriftliche Antrag wird formlos oder mithilfe des Formulars beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht.

  Antrag auf Nachteilsausgleich

Sollten Fragen und/oder Probleme rund um den Nachteilsausgleichs bestehen, so könnt Ihr gerne dazu Kontakt zu uns aufnehmen.