Semesterticket

Als Studierende an der TU Braunschweig wird euch von der Studierendenschaft ein Semesterticket zur Verfügung gestellt. Das Semesterticket basiert auf dem Solidaritätsmodell. Indem alle Studierenden das Ticket erwerben, ist eine günstige Bereitstellung des Semesterticket überhaupt erst möglich.

Ab dem Wintersemester 2024/2025 erhalten Studierende der TU Braunschweig das Deutschlandsemesterticket. Mit diesem könnt ihr in ganz Deutschland kostenfrei den ÖPNV und Regionalverkehr nutzen. Das Deutschlandsemesterticket wird jeweils für ein Semester ausgegeben. Eine monatliche Kündbarkeit, wie bei dem Upgrade zum Deutschlandticket, ist ausgeschlossen.

Jetzt Deutschlandsemesterticket abrufen!

 

 

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Kurz und Knapp

  • Das Deutschlandsemesterticket wird als digitales Semesterticket ausgegeben und ist mit einem internetfähigen mobilen Endgerät (z.B. mit einem Smartphone) abrufbar.
  • Die TU-Card bzw. euer Studierendenausweis gilt in Zukunft nicht mehr als Fahrberechtigung.
  • Im Ausnahmefall, dass ihr kein mobiles Endgerät besitzt, könnt ihr beim AStA eine separate Chipkarte für das Deutschland-Semesterticket beantragen.
  • Um zu vermeiden, dass das Deutschland-Semesterticket nicht angezeigt wird, weil ihr keinen Internetempfang habt (z.B. im Zug), könnt ihr dieses auch in eine Wallet laden. Eine kurze Anleitung zum Abruf eures Deutschland-Semestertickets findet ihr weiter unten.
  • Bitte beachtet, dass das Deutschlandsemesterticket nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.
  • Bei Rückfragen zum Semesterticket könnt ihr euch gerne an unseren Mobilitätskoordinator (fvag(at)tu-braunschweig.de) wenden.

Geltungsbereich

Ab Wintersemester 2024/2025 könnt ihr Nahverkehrszüge wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Züge (SPNV) und zusätzlich öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. (ÖPNV) in ganz Deutschland nutzen.

Detaillierte Angaben zum Geltungsbereich findet ihr auf dieser Webseite:
https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verkehrsmittel-deutschland

Kurzanleitung - Abruf des Deutschlandsemestertickets

1. Login über die Website

Rufe das Ticket über den folgenden Link auf: Deutschlandsemesterticket abrufen. Achtung Promotionsstudierende: y-Nummer ist zur Anmeldung erforderlich. Bitte hier nachschauen.

 

2. Campus Portal

Wenn du ein aktives Ticket hast, wird es jetzt angezeigt. Wenn dein Ticket noch nicht gültig ist, weil das neue Semester noch nicht angefangen hat, sieht es wie oben aus.

3. Klick aufs Ticket

Hier wird dein Ticket als QR-Code angezeigt, sobald es gültig ist. Ansonsten sieht es so aus wie oben.

4. Hinzufügen zum Wallet

Weiter unten befinden sich die Tasten zum Hinzufügen der Tickets in die Wallet des Smartphones (Android/iOS). Wir empfehlen die Wallet zu nutzen, da das Ticket dann auch offline zur Verfügung steht.

Deutschlandsemesterticket FAQ

Hier beantworten wir euch die häufigsten Fragen, die uns zum Semesterticket gestellt werden:

Ich möchte auf meinem Handy keine Apps installieren. Welche Alternativen habe ich?

Um das Semesterticket aufzurufen, musst du keine App installieren. Du musst dich hier mit deinen TU-Login anmelden, dann wird das Ticket sofort angezeigt. Du hast dort auch die Möglichkeit, das Ticket in deine Handy-Wallet hinzuzufügen.

Ich habe keine Möglichkeit das Handyticket zu nutzen. Gibt es trotzdem für mich die Möglichkeit das Deutschlandsemesterticket zu nutzen?

Für alle diejenigen, die nicht in Besitz eines mobilen und internetfähigen Endgeräts sind, gibt es die Möglichkeit beim AStA-Service eine Chipkarte zu beantragen. Zur Beantragung der Chipkarte brauchen wir von euch:

  • eine Immatrikulationsbescheinigung der TU Braunschweig (WiSe 2024/2025)
  • dieses Formular (ausgefüllt und unterschrieben)

Alles bitte zu den Öffnungszeiten direkt beim AStA-Service abgeben oder an asta-service(at)tu-braunschweig.de verschicken. Wir bearbeiten ausschließlich gut lesbare Scans. Fotos bzw. schlecht lesbare Dokumente lehnen wir ab.

Folgendes ist bei der Beantragung einer Chipkarte gibt zu beachten:

  • Das Handyticket wird bei dem Prozess gelöscht und ist nicht mehr verfügbar
  • Die Chipkarte muss voraussichtlich jedes Semester neu bestellt werden
  • Von der Bestellung bis zum Versand der Karte kann bis zu vier Wochen dauern

Genauso wie die das Deutschlandsemesterticket auf dem Handy, ist die Chipkarte nur in Verbindung mit einem gültigen Lichbildausweis gültig.

Da wir nicht garantieren können, dass die Karten vor Semesterbeginn bei euch ankommen, können wir euch eine Ersatzbescheinigung ausstellen, die nur im 1.Monat des WiSe 24/25 gültig ist und ausschließlich zur Fahrt im Nahverkehr innerhalb Niedersachsen/Bremen berechtigt. Die Bescheingung muss bei einer Kontrolle im Original vorgelegt werden und ist nur in Verbindung mit einem gültigen Studierendenausweis gültig.

Da wir diese Bescheinigung nicht verschicken sondern ausschließlich vor Ort ausgeben, ist es sinnvoll direkt beim AStA-Service vorbei zu kommen.Diese Bescheinigung wird ausschließlich im Zusammenhang mit dem Antrag einer Chipkarte ausgestellt und ist nur mit Unterschrift des Antragstelles der Karte und des AStA gültig.

Welche Verkehrsmittel darf ich mit dem Deutschlandsemesterticket nutzen?

Das Deutschlandsemesterticket ist ein vergünstigtes Deutschlandticket. Du kannst damit den gesamten ÖPNV in Deutschland nutzen (In der Regel keinen Fernverkehr, es gibt wenige Ausnahmen). Teilweise sogar über die Landesgrenzen hinaus.

Eine genaue Ausführung findest du hier:
https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verkehrsmittel-deutschland.

Dürfen noch andere Personen auf meinem Deutschlandsemestericket mitgenommen werden?

Nein, es dürfen keine anderen Personen mitgenommen werden. Das Deutschlandsemesterticket ist nicht übertragbar und nur für die eingetragene Person gültig.

Wie ist die Fahrradmitnahme geregelt?

Die Fahrradmitnahme ist im Deutschlandsemesterticket nicht enthalten. Hierfür muss eine separate Fahrkarte gelöst werden. Bitte informiert euch vor eurer Fahrt, durch welche Tarifzonen ihr fahrt und welches Fahrradticket hierfür erforderlich ist.

Es besteht in allen Verkehrsmitteln keine Beförderungspflicht für Fahrräder, d.h. der/die SchaffnerIn kann dir die Mitnahme, z.B. aus Platzgründen, verweigern. Generell haben Kinderwagen und Rollstühle Vorrang vor Fahrrädern. Es gibt auf einigen Strecken Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme. Gruppenreisen mit Fahrrädern sind zum Teil anmeldepflichtig. Bitte erkundige dich rechtzeitig bei den entsprechenden Betreibern.

Ich habe mein Deutschlandsemesterticket vergessen. Kann ich trotzdem fahren?

Eigentlich nein, weil du dann keinen gültigen Fahrausweis hast und es keine Ersatzdokumente gibt. Wer ohne gültiges Deutschlandsemesterticket erwischt wird, muss die entsprechende Fahrpreisnacherhebung bezahlen.

Solltest du zum Zeitpunkt der Kontrolle allerdings ein gültiges Deutschlandsemesterticket gehabt haben, nur nicht dabei (also z.B. dein Smartphone zu Hause liegen lassen), besteht die Möglichkeit die Fahrpreisnacherhebung zu umgehen, indem du dein gültiges Deutschlandsemesterticket an geeigneter Stelle nachträglich vorzeigst. Eine Bearbeitungsgebühr ist dann aber trotzdem fällig.

Wie ist die Rückerstattung geregelt?

Alle detailierten Infos zu Semesterticket-Rückerstattung findest du hier:
https://astatubs.de/fahrrad-und-verkehr/semesterticket/semesterticket-rueckerstattung.html

Welche Daten werden an den Ticketanbieter übermittelt?

Ausschließlich Daten, die für das Deutschlandsemesterticket relevant sind.

  • Vorname

  • Nachname

  • Geburtsdatum

  • Matrikelnummer

  • Aktueller Semesterticket Zeitraum

  • Zukünftiger Semesterticket Zeitraum (wenn Rückgemeldet)

Ich bin Promotionsstudierender an der TU und kann mein Semesterticket nicht freischalten, Was kann ich tun?

Bei Promotionstudierenden kann es vorkommen, dass sie ihre y-Nummer nicht aktivieren, weil sie mit ihrer Mitarbeiterkennung die für sie relevanten Dienste nutzen können. Eine Freischaltung des Semesterticket über die Mitarbeiterkennung ist nicht möglich, diese ist ausschließlich über die y-Nummer möglich. Die y-Nummer muss nach der Immatrikulation einmalig aktiviert werden über die Seite https://www.tu-braunschweig.de/it/self-service/erstsemester/y-nummer-freischalten
Damit wird der Account überhaupt erst in der GITZ-Datenbank angelegt und ein eigenes Passwort vergeben.

Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Deutschlandsemesterticket

Die tariflichen Vorgaben für das Deutschlandsemesterticket sind in den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket geregelt (Ziffer 1.8 und 2.4). Neben den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen der eingebundenen Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs und des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs lokaler und regionaler Anbieter (ohne Fernverkehrsanbieter).

Fahrgastrechte des Deutschlandsemestertickets

Das Deutschlandsemesterticket gilt als erheblich ermäßigte Zeitfahrkarte, dementsprechend könnt ihr euch ab einer Verspätung von 60 Minuten zu eurem Zielort einen pauschalen Betrag von 1,50 Euro erstatten lassen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Beträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt werden. Ihr müsst also 3 Verspätungen im Laufe des Semesters sammeln. Ebenfalls ist zu beachten, dass maximal 25% des Preises für das Deutschlandsemesterticket ausgezahlt werden. Bis zu 1 Jahr rückwirkend könnt ihr Ansprüche geltend machen.