Die Studierendenschaft und Hochschulpolitik
Die Verfasste Studierendenschaft ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) gesetzlich mit der Aufgabe verankert, die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschule und der Gesellschaft zu vertreten. Formal ist das oberste Organ der Studierendenschaft die Vollversammlung (VV), die mindestens ein Mal im Semester einberufen wird und alle Studierenden melde- sowie stimmberechtigt ist. Die VV kann Empfehlungen an das Studierendenparlament aussprechen und dient in erster Linie als Austauschplattform.