Finanzreferat

Das Finanzreferat stellt zusammen mit dem AStA-Vorstand den Haushalt auf. Dazu wird ein detaillierter Haushaltsentwurf erarbeitet und dem Studierendenparlament zur Beschlussfassung vorgelegt. Außerdem ist es für die korrekte Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten des AStA verantwortlich.

Zudem kümmert sich das Finanzreferat auch um die Bewerbungen der "Lokale Projekte".

 

So erreichst du das Finanzreferat:

asta-finanzreferat[at]tu-bs.de

Was sind Lokale Projekte?

Im studentischen Haushalt ist ein eigener Posten für lokale Projekte vorgesehen. Dort können Projekte, die den kulturellen, sozialen oder hochschulpolitischen Belangen oder der politischen Bildung von Studierenden dienen, einen Zuschuss beantragen. Dazu muss während des Antragszeitraumes ein entsprechender Antrag bei den amtierenden Finanzreferent:innen eingereicht werden. Das Studierendenparlament entscheidet deren Bewilligung. Fragen zur Antragsstellung werden am besten direkt mit dem Finanzreferat geklärt.

  Antrag Lokale Projekte

Wenn ihr tolle Ideen habt, wo noch eine Finanzierungshilfe notwendig ist, um sie zu verwirklichen, dann könnte der AStA im Zuge der Lokalen Projekte eine Möglichkeit für euch sein.

Eure Projekte müssen einen kulturellen, sozialen oder hochschulpolitischen Zweck erfüllen oder die politische Bildung befördern, einen lokalen Bezug haben, nicht in Verbindung mit einer Lehrveranstaltung stehen und den Studis so günstig wie möglich angeboten werden. Wenn ihr also Lust habt z.B. eine historische oder technische Schnitzeljagd durch Braunschweig auszurichten, einen Poetry- oder Sience Slam im Audimax oder eine Podiumsdiskussion zu aktuellen hochschulpolitischen Themen zu veranstalten, dann bieten wir euch unsere Unterstützung an.

Zusätzlich zum Antragsformular sollte der Antrag umfassen:

Eine Vorstellung:

Bei beantragenden Organisationen zur Organisation und ansonsten noch einmal ausführlich zum Projekt und zur Projektidee. Ihr habt zwar immer die Chance im Studierendenparlament gehört zu werden, um euch und euer Projekt vorzustellen, ein guter Antrag schadet jedoch nie.

Wenn ihr bereits ein Projekt gefördert bekommen habt, oder eines fortführt so fügt bitte auch eine Evaluation des Erreichten mit an.

Einen Finanzplan:

Ein möglichst klarer Finanzplan welcher Kosten und womögliche Einnahmen abschätzt und gegenüberstellt zeigt, dass ihr euch mit der Durchführbarkeit auseinander gesetzt habt. Ebenso dient er als Grundlage für eure beantragte Fördersumme. Solltet ihr für bestimmte Posten Förderung benötigen so markiert diese. Beachtet, dass nicht alle Ausgaben, wie zum Beispiel Nahrungsmittel förderfähig sind.

Kommt bei uns im AStA vorbei und informiert euch.

Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses des StuPa der TU Braunschweig

§1 Grundlage

Der Haushaltsausschuss (HA) wird entsprechend der Satzung und der Wahlordnung der Student:innenschaft der TU Braunschweig gewählt und arbeitet gemäß den in Satzung und Finanzordnung festgelegten Bestimmungen


§2 Zusammentreten des Haushaltsausschusses

Der Haushaltsausschuss tritt zusammen

  • auf Antrag des/der Vorsitzende:n des HA
  • auf Antrag des AStA oder des/der Finanzreferent:in des AStA
  • auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern des HA
  • auf Beschluss des StuPa


§3 Einberufung und Einladung zu Sitzungen

  1. Die erste Sitzung des Haushaltsausschusses im Semester wird durch den/die Finanzreferenten:in einberufen.
  2. Die folgenden Sitzungen werden durch den/die Vorsitzende:n einberufen.
  3. Eingeladen wird analog zur Geschäftsordnung des Studierendenparlaments. Von einer schriftlichen Einladung kann abgesehen werden. Auch müssen die Referate des AStA nicht gesondert geladen werden.


§4 Anträge

  1. Alle Anträge sind grundsätzlich in schriftlicher oder elektronischer Form, möglichst im Portabel Document Format (PDF) zu Stellen.
  2. Abweichend zur Geschäftsordnung des Studierendenparlaments ist kein Antrag als Hauptantrag zu stellen.
  3. Abweichend zur Geschäftsordnung des Studierendenparlaments gibt es keine Frist in welcher Anträge eingereicht werden müssen.


§5 Umlaufverfahren

  1. Ein Abstimmungsverfahren per Umlaufverfahren ist möglich.
  2. Ein entsprechender Antrag muss allen Mitgliedern des HA und dem AStA in schriftlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
  3. Ein Antrag im Umlaufverfahren gilt als abgelehnt, wenn ihn nicht die absolute Mehrheit der Mitglieder des HA innerhalb von 7 Tagen nach Verfügungsstellung befürworten.
  4. Im Umlaufverfahren abgelehnte Anträge werden auf der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses erneut behandelt.


§6 Öffentlichkeit der Sitzungen

  1. Die Sitzungen des Haushaltsausschusses sind hochschulöffentlich.
  2. Die Hochschulöffentlichkeit kann mittels einer 2/3-Mehrheit zu einzelnen Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden, wenn Kontrollfunktionen des HA anders nicht zu erfüllen sind.
  3. Die Hochschulöffentlichkeit muss ausgeschlossen werden, wenn schützenswerte Daten einzelner Personen behandelt werden.
  4. Der Haushaltsausschuss hat das Recht zu einzelnen TOPs Nichtmitglieder einzuladen und zu hören. Dies gilt auch für TOPs bei denen die Hochschulöffentlichkeit ausgeschlossen wurde.

 

§7 Vorsitz und Protokoll

  1. Der Haushaltsausschuss wählt sich aus seiner Mitte eine:n Vorsitzende:n und eine:n Protkollführer:in
  2. Innerhalb des Ausschusses wird schriftlich und geheim gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat, soweit durch die Organisationssatzung nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmgleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmgleichheit entscheidet das Los, das die/der Vorsitzende des HA zu ziehen hat. Durch Zuruf wird gewählt, wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt und niemand diesem Verfahren widerspricht.
  3. Das Protokoll ist über den hochschulöffentlichen und den nichthochschulöffentlichen Teil der Sitzung getrennt anzufertigen. Das Protokoll des hochschulöffentlichen Teils ist den Mitgliedern des HA, dem Präsidium des SP, dem AStA und der/em Finanzreferenten:in zuzuleiten. Das Protokoll des nichthochschulöffentlichen Teils ist nur den Mitgliedern des HA zuzustellen.


§8 Vertraulichkeit

Vorgänge während nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte der HA-Sitzungen sind vertraulich zu behandeln.


§9 Gelten der Geschäftsordnung des SP

Im übrigen gilt für die Sitzungen des Haushaltsausschusses die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der TU Braunschweig sinngemäß.


§17 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmung

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
  2. Diese GO tritt nach Beschluss durch Haushaltsausschuss und Studierendenparlament am Tage nach Anschlag am Schwarzen Brett der Studierendenschaft der TU Braunschweig in Kraft und ersetzt alle vorherigen Geschäftsordnungen des Haushaltsausschusses des SP der TU BS.