Verfasste Studierendenschaft
Die Organe der Verfassten Studierendenschaft
AStA
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist so etwas wie das ausführende Organ der Verfassten Studierendenschaft. Er besteht aus einem mehrköpfigen »Vorstand«, diversen Referentinnen, die zu spezifischen Themenbereichen arbeiten sowie vier festangestellten Mitarbeiterinnen.
StuPa
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das Parlament der Verfassten Studierendenschaft. Die Kandidatinnen können nur fakultätsintern gewählt werden, damit Studierende aus jeder Fakultät vertreten werden. Das StuPa ist das höchste beschlussfassende Gremium der VS der TU Braunschweig. Die Aufgaben des StuPas sind vielseitig. Es wählt Ausschüsse (AStA, Übergeordneter Wahlausschuss (ÜgWa), Hilfsfonds- und Haushaltsausschuss), Kassenprüferinnen, das Präsidium des Stupas, bestimmt studentische Mitglieder in diversen Gremien und ist für Geldangelegenheiten verantwortlich.
FGR und FSR
Der Fachgruppenrat (FGR) ist für ein bestimmtes Fach zuständig und der Fachschaftsrat (FSR) für die gesamte Fakultät mit ihren verschieden Fächern. Diese Räte vernetzen sich mit anderen Fachschuftis, sitzen in den Hochschulgremien oder unterstützen die studentischen Vertreter*innen dort, setzen sich in unterschiedlicher Weise für bessere Studienbedingungen ein, unterstützen die Studierenden direkt bei allerlei Problemen und organisieren diverse Veranstaltungen. Sie sind somit die Basis für die studentische Hochschulpolitik.
VV
Die Vollversammlung der Studierenden (VV) soll mindestens einmal im Semester stattfinden und laut Präambel der Satzung der VS sollen Beschlüsse der VV, ebenso wie Urabstimmungen unter den Studierenden, für das StuPa bindend sein. Die Mehrheit der Abgeordneten hält sich auch daran.
Gremien der Hochschule
Das Präsidium
Die Technische Universität Braunschweig wird von einem Präsidium geleitet. Ihm obliegt gemäß § 37 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) die Entwicklung und Aufgabenerfüllung der Hochschule.
Das Präsidium entscheidet insbesondere über:
- den Abschluss einer Zielvereinbarung,
- den Wirtschaftsplan,
- die aufgaben- und leistungsorientierte Mittelbemessung in der Hochschule,
- die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten sowie die Gliederung einer Fakultät auf Vorschlag des jeweiligen Dekanats,
- die Einführung, wesentliche Änderung und Schließung von Studiengängen sowie die Genehmigung von Prüfungsordnungen.
Senat
Der Senat der TU Braunschweig ist gemäß § 36 Niedersächsisches Hochschulgesetz ein kollegiales Zentralorgan mit Entscheidungsbefugnissen. Der Senat beschließt die Ordnungen der Hochschule (soweit nicht die Fakultät zuständig ist) und insbesondere die Grundordnung. Er beschließt die Entwicklungsplanung sowie den Frauenförderplan.
Kommissionen, Ausschüsse, Beiräte
Auf Grund des Niedersächsischen Hochschulgesetztes in Verbindung mit der Grundordnung der Technischen Universität Braunschweig gibt es gesetzlich vorgeschriebene Kommissionen sowie vom Senat, vom Präsidium oder gemeinsam von Senat und Präsidium eingesetze Kommissionen und Ausschüsse sowie Beiräte. Deren Aufgabe liegt darin, Entscheidungen oder Stellungnahmen für die Gremien vorzubereiten, die sie eingesetzt haben; u. U. können auch Entscheidungskompetenzen übertragen werden.