Semesterbeitrag
Auf dieser Seite erfahrt ihr, wie sich der Semesterbeitrag zusammensetzt und warum es an der TU Braunschweig nach Abschaffung der Studiengebühren überhaupt noch einen Semesterbeitrag gibt.
Der Semesterbeitrag setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen. Etwa die Hälfte wird von uns, der verfassten Studierendenschaft und dem AStA verwaltet. Mit diesem Geld finanzieren wir die Semestertickets, das Kulturticket, die hochschulpolitische Arbeit und viele weitere Angebote. Das Land Niedersachsen steckt sich 75 Euro pro Studi in die eigene Tasche, der Rest fließt in die Angebote der Studierendenwerke.
Wir werden häufig gefragt, warum wir überhaupt noch Beiträge in der sowieso schon finanziell angespannten Lage vieler Studierender erheben. Ein paar Hintergrundinformationen zur Gestaltung des Semesterbeitrags und dem Solidaritätsprinzip findet ihr weiter unten.
Bei Fragen kannst du dich gerne im AStA-Büro melden oder uns eine E-Mail schicken.
Semesterbeitrag im Wintersemester 2024/2025
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 beträgt 363,92 EUR.
Allgemeiner studentischer Haushalt | 12,00 EUR |
Hilfsfonds für in Not geratene Studis | 0,50 EUR |
Sportreferat | 0,60 EUR |
Fahrrad- und Verkehrs-AG / Fahrradselbsthilfewerkstatt | 3,00 EUR |
Kulturticket | 1,50 EUR |
Insgesamt studentischer Haushalt: | 17,60 EUR |
Semesterkarte VRB | 0,00 EUR |
Landesweites Semesterticket | 0,00 EUR |
Deutschlandsemesterticket | 176,40 EUR |
Insgesamt Semestertickets | 176,40 EUR |
Studierendenwerk | 114,00 EUR |
Verwaltungsgebühr (Studiengebühr) | 75,00 EUR |
Gesamtsumme Semesterbeitrag: | 383,00 EUR |
Dazu kommen unter Umständen die Langzeitstudiengebühren (nach Regelstudienzeit plus 6 Semester): | 500,00 EUR |
Semesterbeitrag im Sommersemester 2024
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 beträgt 363,92 EUR.
Allgemeiner studentischer Haushalt | 10,50 EUR |
Hilfsfonds für in Not geratene Studis | 0,50 EUR |
Sportreferat | 0,60 EUR |
Fahrrad- und Verkehrs-AG / Fahrradselbsthilfewerkstatt | 2,50 EUR |
Kulturticket | 2,00 EUR |
Insgesamt studentischer Haushalt: | 16,10 EUR |
Semesterkarte VRB | 109,00 EUR |
Landesweites Semesterticket | 51,82 EUR |
Insgesamt Semestertickets | 160,82 EUR |
Studierendenwerk | 112,00 EUR |
Verwaltungsgebühr (Studiengebühr) | 75,00 EUR |
Gesamtsumme Semesterbeitrag: | 363,92 EUR |
Dazu kommen unter Umständen die Langzeitstudiengebühren | 500,00 EUR |
Zusammensetzung des Beitrages
Studentischer Haushalt
Aus dem Studentischen Haushalt werden die meisten Angebote der verfassten Studierendenschaft und des AStA finanziert. Das behinhaltet die Förderung der Fachgruppen- und Fachschaftenarbeit, unsere Beratungen, die Arbeit des AStA-Vorstands, der Referate, der Abgeordneten des Studierendenparlaments, die rechtliche und finanzielle Unterstützung von Studierenden und die Finanzierung unserer Fahrradselbsthilfewerkstatt. Der studentische Haushalt teilt sich in verschiedene Unterkategorien auf:
Kulturticket
Pro Studi fließt 1,00 EUR an das Staatstheater und jeweils 0,50 EUR an das Theater Fadenschein. Dadurch könnt ihr fast jede Veranstaltung der beiden Theater quasi für lau genießen.
Fahrrad- und Verkehrs AG (FVAG)
Die FVAG ist vor allem für die Verwaltung der Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt in der Eulenstraße zuständig. Dort können Studierende spezielles Werkzeug kostenfrei nutzen, Neu- und Gebrauchtteile zu günstigen Preisen erwerben und bei Bedarf Unterstützung bei der Fahrrad-Reparatur von unseren studentischen Referent:innen erhalten.
Sportreferat
Dieser Anteil des Semesterbeitrags wird genutzt, um die studentischen Sportgruppen an der TU Braunschweig finanziell zu unterstützen, beispielsweise bei der Anschaffung von neuem Trainings-Equipment oder bei der Förderung von Turnierfahrten. Weiterhin erhalten unsere Sportreferent:innen eine kleine Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit.
Hilfsfond
Mit dem Beitrag, der in den Hilfsfonds fließt, werden Studierende in finanziellen Notlagen unterstützt. Dafür bieten unsere Referent:innen spezielle Sprechstunden an und vergeben zinzfreie Darlehen.
Semestertickets
Auch die Semesterticket werden von der Studierendenschaft verwaltet. Bis zum Wintersemester 2024/2025 hat sich das Semesterticket aus dem Bus- und Bahn-Ticket des Verbundes Region Braunschweig (VRB) und dem landesweiten Regionalbahnticket zusammen gesetzt. Zum Start des Wintersemesters 2024/2025 sind wir zum Deutschlandsemesterticket gewechselt. Die Semestertickets folgen der Logik des Solidaritätsmodells: Alle Studierenden zahlen den gleichen Betrag für das Semesterticket, unabhängig davon, ob es genutzt wird oder nicht. Dadurch wird der Preis pro Person deutlich geringer.
Verwaltungskostenbeitrag
Der Verwaltungskostenbeitrag ist eine versteckte Studiengebühr, die nach der Abschaffung der Studiengebühren in Niedersachsen erhalten geblieben ist. Wir setzen uns dafür ein, dass der Verwaltungskostenbeitrag abgeschafft wird, da das Geld, was von den Studierenden eingezogen wird, weder den Universitäten, noch den Studierenden zugute kommt. Andere Bundesländer erheben den Verwaltungskostenbeitrag nicht, weshabl der Semesterbeitrag in Niedersachsen tendenziell etwas höher ist als in den übrigen Bundesländern.
Studierendenwerksbeitrag
Mit dem Studierendenwerksbeitrag übernehmen die Studierenden einen Teil der Finanzierung der Studierendenwerke (2021: 27,4 Prozent, vgl. Jahresbericht StwON, 2021). Das Studierendenwerk bewirtschaftet die Mensen, verwaltet die Studierendenwohnheime, bearbeitet die BAföG-Anträge und bietet ein breites Beratungsangebot an.
Auf den Studierendenwerksbeitrag haben wir als AStA und Studierendenschaft keinen Einfluss. Ein Großteil der Kosten des Studierendenwerks wird über die Beiträge von den Studierenden gedeckt, im Vergleich dazu ist die Finanzierung durch das Land Niedersachsen in den letzten Jahrzehnten gesunken. Wir fordern seit Jahren eine Erhöhung der Finanzierung durch das Land Niedersachsen, um die Studierenden nicht unnötig zur Kasse zu bitten.
Der Semesterbeitrag in früheren Jahren
Hier findest du eine detailierte Übersicht aller Semesterbeiträge der vergangenen Jahre (2023 bis 1985).
Beurlaubung
Bei einer Beurlaubung (Urlaubssemester) wird die Verwaltungsgebühr vom Immatrikulationsamt erstattet. Weitere Infos findet ihr hier:
https://www.tu-braunschweig.de/imstudium/studienorganisation
Das Deutschlandsemesterticket wird vom AStA erstattet. Infos dazu findet ihr hier. Unter besonderen Bedingungen (z.B. gesundheitliche Gründe) kann eine Erstattung der Beiträge zum Allgemeinen Haushalt und dem Hilfsfonds durchgeführt werden.
Der Studierendenwerksbeitrag wird vom Studierendenwerk erstattet, wenn ihr euch mindestens 120 Tage nicht in Braunschweig aufhaltet. Weitere Infos findet ihr hier:
https://stw-on.de/%C3%BCber-uns/das-studentenwerk/erstattung