Semesterbeitrag

Auf dieser Seite erfahrt ihr, wie sich der Semesterbeitrag zusammensetzt und warum es an der TU Braunschweig nach Abschaffung der Studiengebühren überhaupt noch einen Semesterbeitrag gibt.

Der Semesterbeitrag setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen. Etwa die Hälfte wird von uns, der verfassten Studierendenschaft und dem AStA, verwaltet und die Semestertickets, das Kulturticket, die hochschulpolitische Arbeit und alle weiteren Angebote des AStA finanziert. Das Land Niedersachsen steckt sich 75 Euro pro Studi in die eigene Tasche, der Rest fließt in die Angebote der Studierendenwerke.

Bei Fragen kannst du dich gerne im AStA-Büro melden oder uns eine E-Mail schicken.

Semesterbeitrag im Wintersemester 2024/2025

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 beträgt 363,92 EUR. 

Allgemeiner studentischer Haushalt 12,00 EUR
Hilfsfonds für in Not geratene Studis 0,50 EUR
Sportreferat 0,60 EUR
Fahrrad- und Verkehrs-AG / Fahrradselbsthilfewerkstatt 3,00 EUR
Kulturticket 1,50 EUR
Insgesamt studentischer Haushalt: 17,60 EUR
Semesterkarte VRB 0,00 EUR
Landesweites Semesterticket 0,00 EUR
Deutschlandsemesterticket 176,40 EUR
Insgesamt Semestertickets 176,40 EUR
Studierendenwerk  114,00 EUR
Verwaltungsgebühr (Studiengebühr) 75,00 EUR

Gesamtsumme Semesterbeitrag:

383,00 EUR

Dazu kommen unter Umständen die Langzeitstudiengebühren
(nach Regelstudienzeit plus 6 Semester):
500,00 EUR

Semesterbeitrag im Sommersemester 2024

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 beträgt 363,92 EUR. 

Allgemeiner studentischer Haushalt 10,50 EUR
Hilfsfonds für in Not geratene Studis 0,50 EUR
Sportreferat 0,60 EUR
Fahrrad- und Verkehrs-AG / Fahrradselbsthilfewerkstatt 2,50 EUR
Kulturticket 2,00 EUR
Insgesamt studentischer Haushalt: 16,10 EUR
Semesterkarte VRB 109,00 EUR
Landesweites Semesterticket 51,82 EUR
Insgesamt Semestertickets 160,82 EUR
Studierendenwerk  112,00 EUR
Verwaltungsgebühr (Studiengebühr) 75,00 EUR

Gesamtsumme Semesterbeitrag:

363,92 EUR

Dazu kommen unter Umständen die Langzeitstudiengebühren
(nach Regelstudienzeit plus 6 Semester):
500,00 EUR
   

Zusammensetzung des Beitrages

Studentischer Haushalt

Aus dem Studentischen Haushalt werden die meisten Angebote der verfassten Studierendenschaft und des AStA finanziert. Das behinhaltet die Förderung der Fachgruppen- und Fachschaftenarbeit, unsere Beratungen, die Arbeit des AStA-Vorstands, der Referate, der Abgeordneten des Studierendenparlaments die Unterstützung von Studierenden und unsere Fahrradselbsthilfewerkstatt. Der studentische Haushalts teilt sich in verschiedene Unterkategorien auf:

Kulturticket

Pro Studi fließt 1,00 EUR an das Staatstheater und jeweils 0,50 EUR an das Theater fadenschein und LOT.

Fahrrad- und Verkehrs AG (FVAG)

Die FVAG ist vor allem für die Verwaltung der Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt in der Eulenstraße zuständig. Dort können Studierende spezielles Werkzeug kostenfrei nutzen, Neu- und Gebrauchtteile zu günstigen Preisen erwerben und bei Bedarf Unterstützung von den studentischen Referent:innen erhalten.

Sportreferat

Dieser Anteil des Semesterbeitrags ist notwendig, um den vielfältigen und organisierten studentischen Sport an der TU zu verwalten. Weiterhin erhalten die Sportreferent:innen eine Aufwandsentschädigung.

Hilfsfond

Um bedürftigen Studierenden der TU das Studium zu ermöglichen, hat das Studierendenparlament vor über 30 Jahren den Hilfsfond eingerichtet. Aus diesem wird ein antrags- und satzungsbasiertes Vergabeverfahren finanziert, in welchem Studierende monatliche Unterstützung beantragen können. Auch das Kapital für die kurzfristigen Darlehen stammt aus diesem Beitrag. Mehr dazu findest du hier.

Semestertickets

Auch die Semesterticket werden von der Studierendenschaft verwaltet. Das Semesterticket setzt sich aus dem Bus- und Bahn-Ticket des Verbundes Region Braunschweig (VRB) und dem landesweiten Regionalbahnticket zusammen und folgt dem Solidarmodell: Alle Studierenden zahlen den gleichen Betrag für das Semesterticket, unabhängig davon, ob es genutzt wird oder nicht. Dadurch wird der Preis pro Person deutlich geringer. Hier findest du weitere Infos zum Semesterticket.

Verwaltungsgebühren

Dieser Teil der Semestergebühren ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz in §11 festgelegt und wird für die Verwaltung durch das Land genutzt. Dazu gehören Immatrikulation, Anmeldungen zu Prüfungen und Praktika, sowie verschiedene Beratungsangebote für Studierende.

Studierendenwerksbeitrag

Das Studierendenwerk OstNiedersachsen bewirtschaftet nicht nur die Mensa, sondern bearbeitet die gestellten BAföG- und Überbrückungshilfe-Anträge und bietet zusätzlich noch ein breites Beratungsangebot, außerdem verwaltet das Studentenwerk zehn Wohnheime für Studierende in Braunschweig.

Ein Großteil der Kosten des Studierendenwerks wird über die Beiträge von den Studierenden gedeckt (2021: 27,4 Prozent, vgl. Jahresbericht StwON, 2021). Im Vergleich dazu ist die Finanzierung durch das Land Niedersachsen in den letzten Jahrzehnten gesunken. Wir fordern eine Erhöhung der Finanzierung durch das Land Niedersachsen, um die Studierenden nicht unnötig zur Kasse zu bitten.

Hintergrundinformationen

Der Semesterbeitrag in früheren Jahren

Hier findest du eine detailierte Übersicht aller Semesterbeiträge der vergangenen Jahre (2023 bis 1985).

Beurlaubung

Bei einer Beurlaubung (Urlaubssemester) wird die Verwaltungsgebühr vom Immatrikulationsamt erstattet. Weitere Infos findet ihr hier:

https://www.tu-braunschweig.de/imstudium/studienorganisation

Das Semesterticket (landesweit und regional) wird vom AStA erstattet. Infos dazu findet ihr hier. Unter besonderen Bedingungen (z.B. gesundheitliche Gründe) kann eine Erstattung der Beiträge zum Allgemeinen Haushalt und dem Hilfsfonds durchgeführt werden.

Der Studierendenwerksbeitrag wird vom Studierendenwerk erstattet, wenn ihr euch mindestens 120 Tage nicht in Braunschweig aufhaltet. Weitere Infos findet ihr hier:

https://stw-on.de/%C3%BCber-uns/das-studentenwerk/erstattung