Beihilfe beantragen!

Datum: 17.04.2023

⚠️ Achtung: Ihr seid finanziell in Not geraten und benötigt Unterstützung? Dann beantragt noch bis zum 28. April 2023 bei uns Beihilfe aus dem Hilfsfonds. 🙋‍♀️🙋

Der Hilfsfonds kann Studierende der @tu.braunschweig in Form einer Beihilfe oder per Vergabe eines kurzfristigen Darlehens unterstützen. Denn wir glauben daran, dass hohe Bildung keine Frage von Geld sein darf! ☝🙃

Wichtiges zur Beihilfe:

- die Beihilfe orientiert sich am BAfög-Höchstsatz
- kann maximal 2x im Bachelor und 1x im Master beantragt werden
- dient dem erfolgreichen Abschluss des Studiums, dem finanzielle Sorgen kein Strich durch die Rechnung machen sollen
- Vergabe ist unabhängig von Noten

Derzeit zahlt ein an der TU Braunschweig immatrikulierter Studierender mit seiner Semestergebühr unter anderem 3 Euro für den Hilfsfonds ein. Dieser wird von studentischen Sozialreferent:innen betreut. 😊

Es gibt die Möglichkeit, für jeweils ein Semester die sogenannte Beihilfe aus dem Hilfsfonds der Studierendenschaft der TU Braunschweig zu beantragen. Diese wird bei Antragsbewilligung in fünf Raten während des Semesters ausgezahlt und orientiert sich am BAföG-Höchstsatz.

Bei der Beihilfe handelt es sich nicht um ein Darlehen, sie muss also nicht zurückgezahlt werden. Gefördert werden Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind, die ein Kind/Kinder haben oder beispielsweise ihrem Nebenjob zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Abschlussphase des Studiums nicht mehr nachgehen können. 😯

Den Antrag könnt ihr per Mail an asta-sozialreferat@tu-bs.de schicken und/oder schriftlich in unseren Briefkasten im AStA-Büro (Katharinestraße 1, direkt bei der Mensa 1) stecken.

Mehr Infos unter: ▶️ astatubs.de/referate/sozialreferat.html