Mehr BAfög ab dem Wintersemester 2022/23

Datum: 05.08.2022

Die BAföG-Erhöhung ist in Kraft getreten! Das heißt, es gibt einige Neuerungen, z.B.:

- Elternfreibeträge steigen + 20,75%
- Bedarfssätze steigen + 5,75%, bei auswärtigem Wohnbedarf + 11%
- Altersgrenzen heraufgesetzt
- Vermögensfreibetrag altersabhängig erhöht
- BAfög auch bei 520€-Minijob

Denkt außerdem daran:
BAföG wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Für die weitere Förderung musst du deshalb einen neuen BAföG-Antrag stellen (Folge- oder Wiederholungsantrag genannt). 

Es zahlt sich aus, diesen zwei bis drei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen. Denn es gilt: je eher, desto besser! 

Mehr Infos dazu, findest du u.a. auf der Webseite des Studentenwerks OstNiedersachsen:
stw-on.de/braunschweig/finanzen