Nachteilsausgleich Workshop
Nachteilsausgleich: Was ist das? Steht mir das zu?
Der Nachteilsausgleich dient dazu, Studierenden mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Teilleistungsstörungen faire Prüfungsvoraussetzungen zu schaffen. Er senkt nicht das fachliche Anforderungsniveau, sondern passt lediglich die Rahmenbedingungen an.
Und ganz wichtig: Es ist ein Recht, kein Sonderwunsch!
Je nach individuellem Bedarf (z.B. bei motorischen, sinnesbedingten oder psychischen Beeinträchtigungen) können z.B. folgende Anpassungen genehmigt werden:
- Verlängerung der Arbeitszeit bei Klausuren um bis zu 50 %
- Mündliche statt schriftliche Prüfungen oder umgekehrt
- Nutzung von Laptops, spezieller Software (z. B. Vorleseprogramme) oder Lärmschutz
- Schreiben in einem separaten Raum, um Ablenkung oder Unruhe zu vermeiden
In diesem Workshop hilft dir das Referat für Barrierefreiheit rund um das Thema Nachteilsausgleich. Es klärt mit dir all deine Fragen zum Thema und hilft dir dabei den Antrag fertig zu stellen.
📆 Montag, 22.06.2026
⏰ von 18:30 bis 20:00 Uhr
🏫 in der Universitätsbibliothek
📍 Raum: UB2 514

