Sozialberatung

Du steckst in einer schwierigen persönlichen oder finanziellen Situation, die dein Studium gefährdet? Du hast Probleme im Studienfach, Probleme mit anderen Studierenden oder Professor:innen? Du fragst dich, welche Stipendien es gibt, wie du an ein Darlehen kommst oder brauchst Tipps zur Studienfinanzierung? Dann wende dich an unsere Sozialberatung im AStA, die vom Sozialreferat betreut wird.

In der Sprechstunde des Sozialreferats kannst du dich kostenlos beraten lassen und in persönlichen Kontakt mit uns treten. In der Regel findet die Sprechstunde Donnerstags statt. Bitte vereinbare vorab per Mail einen individuellen Termin. Es ist auch möglich, die Sprechstunde online wahrzunehmen.

Wir beraten dich so umfassend, wie es uns möglich ist. Gegebenenfalls verweisen wir dich an andere Beratungsstellen, wenn deine Fragen an einer anderen Beratungsstelle besser aufgehoben sind oder unsere Fachkompetenz überschreiten. Das Sozialreferat kann leider keine BAföG-Beratung anbieten! Sehr hilfreich für viele soziale Belange kann auch die Zentrale Studienberatung der TU Braunschweig sein.

Kontakt: asta-sozialreferat[at]tu-bs.de

Neuigkeiten

Kurzfristiges Darlehen

ACHTUNG: Leider können wir voraussichtlich bis Mai keine kurzfristigen Darlehen auszahlen.

Wenn du gerade unverschuldet in einen finanziellen Engpass geraten bist, den du überbrücken musst, kannst du bei uns ein kurzfristiges Darlehen beantragen. Dies ist ein zinsfreies Darlehen mit einer maximalen Auszahlungshöhe von 450,00 EUR, das spätestens nach drei Monaten zurückgezahlt werden muss. Falls du ein Darlehen beantragen möchtest, bringe bitte deinen Personalausweis oder Aufenthaltstitel, deine Immatrikulationsbescheinigung und Kopien deiner Kontoauszüge der letzten drei Monate mit. Weitere Informationen kannst du aus der HiFo-Satzung entnehmen und dich natürlich von uns beraten lassen.

Kurzfristige Darlehen nun auch per Mail möglich. Den Antrag vollständig ausfüllen und mit einer Kopie des Personalausweises oder Aufenthaltstitels, der Immatrikulationsbescheinigung und der Kontoauszüge der letzten drei Monate an unsere Mailadresse schicken. Bitte füge der Email darüber hinaus auch deine IBAN an.

  Antrag kurzfristiges Darlehen

Kurzfristiges Darlehen per Mail beantragen:

Beihilfe Hilfsfond

Der Beginn der Bewerbung läuft vom 01. bis zum 28. April 2023. Die Bewerbung muss schriftlich im AStA und per Email abgegeben werden (bitte Antrag und Anhänge in einer PDF zusammenfügen). Nach Erhalt des Antrags melden wir uns per Mail für das Telefongespräch.

Es gibt die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung aus dem Hilfsfonds der Studierendenschaft der TU Braunschweig zu beantragen. Diese wird dir bei Antragsbewilligung für fünf Monate eines Semesters ausgezahlt und orientiert sich am BAföG-Höchstsatz.

  Antrag Beihilfe 2022

Wichtige Bedingungen:

Du bist an der TU Braunschweig immatrikuliert und unverschuldet in finanzielle Not geraten und hast keinen Anspruch auf BAföG oder Studienabschlussfinanzierung.

  • Antragsformulare liegen im Annahmezeitraum im Foyer des AStA zum mitnehmen bereit oder können selbstständig über unsere Homepage ausgedruckt werden.
  • Der Antrag muss von dir persönlich und vollständig abgegeben werden (zusätzlich zur digitalen Abgabe).
  • Bitte beachte: Es empfiehlt sich den Antrag nicht erst kurz vor Fristende abzugeben.

Gefördert werden Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind, die ein Kind/Kinder haben oder beispielsweise ihrem Nebenjob zur Sicherung des Lebensunterhaltes in die Abschlussphase des Studiums nicht mehr nachgehen können.

Förderungsdauer und Auszahlungshöhe:

Die Beihilfe gibt es für jeweils fünf Monate des Semesters und kann maximal für drei Semester beantragt und ausgezahlt werden. Nicht möglich ist eine Antragstellung im ersten Bachelorsemester. Da wir besonders daran interessiert sind, dass du dein Studium abschließen kannst, wird die letztmögliche Beihilfe in der Regel auch erst zum Abschlusssemester ausgezahlt. Wir orientieren uns am BAföG-Höchstsatz. Berücksichtigt werden muss hierbei auch die Anzahl der bewilligten Antragsteller.

Studienabschlussfinanzierung:

Bekommst du kein reguläres BAföG mehr, kannst aber die Studienabschlusshilfe in Form eines BAföG-Bankdarlehens beantragen, bist du nicht dafür berechtigt, Beihilfe aus dem Hilfsfonds zu erhalten.

Ablauf:

Vor Beginn eines neuen Semesters werden regelmäßige Sprechstunden auf unserer Seite bekanntgegeben, in denen dann der Antrag eingereicht werden kann. Nach dem Ablauf der Antragsfrist tagt am Anfang des jeweiligen Semesters der Hilfsfondsausschuss. Hier wird mit großer Sorgfalt darüber entschieden, ob dir eine Beihilfe gewährt werden und in welcher Höhe sie ausgezahlt werden kann. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass kein Rechtsanspruch auf die Beihilfe besteht. Macht ein:e Antragssteller:in einmal wissentlich/vorsätzlich falsche Angaben, so ist er/sie von jeglicher weiteren Förderung ausgeschlossen.

Finanzierung:

Derzeit zahlt ein:e an der TU Braunschweig immatrikulierte:r Student:in mit seiner Semestergebühr unter anderem 1,10 EUR für den Hilfsfonds ein. Dieser unterstützt in Not geratene Studierende in Form der Beihilfe oder per Vergabe eines kurzfristigen Darlehens.

Laptopausleihe

Das Sozialreferat verfügt über insgesamt 40 Laptops, mit denen Studierende in Notlagen weitergeholfen werden.

Also wenn du gerade keinen Computer für deine Hausarbeit, Online-Klausur oder zum Lernen hast, melde dich bei uns unter:

asta-sozialreferat[at]tu-bs.de

Wir helfen euch so schnell wie möglich, wieder am digitalen Studienalltag teilzunehmen! 

  Antrag auf Bereitstellung eines PCs für Studienzwecke

Bitte achten Sie nach Vergabe eines Geräts auf die pünktliche Rückgabe zum Ende des Semesters.

Braunschweiger Bürgerpreis

Der Braunschweiger Bürgerpreis von der "Stiftung Braunschweiger Bürgerpreis für herausragende studentische Leistungen" wird jährlich an Studierende verliehen, die während des Studiums hervorragende Leistungen erbracht haben, insbesondere für exzellente schriftliche Ausarbeitungen auf hohem wissenschaftlichen Niveau, für ausgezeichnete Leistungen im Vordiplom und sonstigen Zwischenprüfungen sowie für mit herausragendem Engagement und Ideenreichtum betriebene Aktivitäten, die zur erfolgreichen Fortsetzung des Studiums beitrugen. Bei gleichen Leistungen sollen bevorzugt Studentinnen berücksichtigt werden.

Zeitgleich mit der Vergabe des Braunschweiger Bürgerpreises werden finanzielle Hilfen an besonders bedürftige Studierende vergeben, insbesondere an Behinderte, an Studierende, die mit der Pflege behinderter Angehöriger befasst sind, an Alleinerziehende mit Kind und an sonstige Studierende, die unverschuldet in soziale Notlage geraten sind. Voraussetzung ist jeweils, dass sich diese Personen in finanziellen Schwierigkeiten befinden.

  Antrag Braunschweiger Bürgerpreis


Mehr Informationen findet ihr u.a. auch unter:

  www.buergerpreis-bs.de

Ihr habt Interesse und wollte euch bewerben?

Den Antrag bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. Alle erforderlichen Unterlagen müssen von dir kopiert, dem Antrag beigefügt und persönlich während der Sprechzeiten des Sozialreferates im AStA abgegeben werden.

Folgende Anlagen sind in Kopie abzugeben und als Original vorzuzeigen:

  • Ausweis/ Pass (falls vorhanden: Aufenthaltstitel)

  • Immatrikulationsbescheinigung

  • Kontoauszüge aller Konten (inklusive Kreditkartenabrechnung) der letzten drei Monate, rückwirkend ab Datum der Antragsstellung (lückenlos)

  • für Bachelor- und Masterstudierende: aktueller vollständiger Studienverlauf aus dem QISPortal

  • für Diplom-/Staatsexamensstudierende: Bescheinigung über erbrachte Studienleistungen, ausgestellt vom Prüfungsamt oder der Studiengangskoordination

Carolo Wilhelmina Stipendium

Die Carolo-Wilhemina-Stiftung vergibt aus den Erträgen Ihres Stiftungskapitals jährlich die Carolo-Wilhelmina-Stipendien zur Förderung von Studierenden der TU Braunschweig, deren Studienvorhaben durch eine unsichere Finanzierung bedroht ist oder deren Studium aus rein finanziellen Gründen vor einem Abbruch steht.

Eine individuelle Bewerbung ist ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind allein das Immatrikulationsamt, das International House, das Studentenwerk sowie der Allgemeine Studentische Ausschuss (AStA) der TU Braunschweig, die ihrerseits Studierende für eine Förderung vorschlagen.

Die Förderung erfolgt immer für ein Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester.

Die Bewerbung ist ausschließlich über das neue Bewerbungsportal möglich:

  Stipendienportal der TU Braunschweig