Alle Infos zur Semesterticket-Rückerstattung

Die Möglichkeit der Rückerstattung des Semesterticket ist eine Serviceleistung des AStA. Wenn ihr diese in Anspruch nehmen wollt, lest euch diese Seite bitte komplett durch. Viele Fragen die uns gestellt werden und deren Bearbeitung viel Zeit kostet, erübrigen sich dadurch.

Erstattungsberechtigte

Die vollständige Rückerstattung der Semesterkarte VRB und des landesweiten Semestertickets können folgende Studierende beim AStA-Service beantragen:

  • Studierende im Urlaubssemester
  • Doppelimmatrikulierte Studierende innerhalb des Geltungsbereichs des Landesweiten Semestertickets (TU + andere Hochschule in Niedersachsen/Bremen)
  • Schwerbehinderte Studierende, die nach § 145 des neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und nachweisen, dass der Beförderungsanspruch gemäß SGB IX für das gesamte Semester besteht
  • Studierende, die sich zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage des zu erstattenden Semesters außerhalb des Geltungsbereiches des landesweiten Semestertickets aufhalten, z.B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion
  • Studierende in verpflichtenden Praxis- und/oder Auslandssemestern



Die Erstattung bei fristgerechter Exmatrikulation läuft nicht über uns sondern ausschließlich über das Immatrikualtionsamt bzw. das Studienservice-Center der TU Braunschweig. Die Rückzahlung des vollständigen Semesterbeitrages können exmatrikulierte Studierende unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen (§ 19 Abs. 6 S. 4 NHG) dort beantragen.

Fristen

Bei der Beantragung der Semesterticketrückerstattung seid ihr an Fristen gebunden. Anträge die außerhalb der Fristen eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden. Es ist zu empfehlen euren Antrag auf Rückerstattung des Semesterticket frühzeitig zu stellen, also nicht erst am letzten Tag der möglichen Abgabe.

Die Beantragung der Rückerstattung ist möglich, sobald ihr euer Semesterticket bzw. TU-Card für das neue Semester validieren könnt.

Die Frist für die Beantragung der Rückerstattung endet im Sommersemester am 31. Mai und im Wintersemester am 30. November. Bitte beachtet die Öffnungszeiten und Urlaubszeiten des AStA Service.

Rückerstattung bei Exmatrikulation

Wie bereits oben beschrieben, kann bei fristgerechter Exmatrikulation die Rückzahlung des gesamten Semesterbeitrag beim Immatrikulationsamt beantragt werden (§ 19 Abs. 6 S. 4 NHG).

Antrag auf Rückerstattung des Semesterticket

Der Antrag

Damit ein Antrag auf Rückerstattung genehmigungsfähig ist, müssen der Antrag (nur im Original) und die Nachweise korrekt und fristgerecht eingereicht werden. Auch wenn ihr nicht dazu verpflichtet seid, bitten wir euch darum eure TU Emailadresse oder/und Telefonnummer auf dem Antragsformular anzugeben, damit wir euch bei Rückfragen kontaktieren können. Das Antragsformulare könnt ihr hier runterladen:
 

  Antrag Semesterticket-Rückerstattung

Nachweise

Studierende im Urlaubssemester

Als Nachweis müsst ihr die Genehmigung eures Urlaubssemesters durch das Immatrikulationsamt einreichen.

Doppeltimmatrikulierte Studierende (TU + andere Hochschule in Niedersachsen/Bremen)

Ihr müsst sowohl die TU Card wie auch den Studierendenausweis der anderen Hochschule in Niedersachsen/Bremen mitbringen (beide validiert bzw. mit gültigem Semesterticket). Wir werden eine Kopie des Ausweises der anderen Hochschule in Nds./Bremen als Nachweis anfertigen. Bitte beachtet, dass ihr die Erstattung nur an einer Hochschule beantragen könnt, an welcher könnt ihr euch jedoch aussuchen. Ihr bekommt sowohl den Beitrag für das landesweite Semesterticket wie auch den der VRB-Semesterkarte erstattet.

Schwerbehinderte Studierende

Ihr müsst euren Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke für das Semester mitbringen. Wir werden als Nachweis eine davon Kopie anfertigen. Hat die Wertmarke nicht die Gültigkeit für das ganze Semester, ist der Antrag trotz unvollständigem Zeitraum innerhalb der genannten Fristen zu stellen. Sobald die Wertmarke für das restliche Semester vorhanden ist, muss diese nachgereicht werden (dies muss noch im zu erstattenden Semester passieren), erst dann kann der Beitrag ausgezahlt werden.

Studierende die sich zu Studienzwecken länger als 120 zusammenhängende Tage außerhalb des Geltungsbereiches des Semesterticket aufhalten (Praktikum, Promotion, freiwilliges Auslandssemester)

Wenn Ihr ein Praktikum macht (egal ob freiwillig oder weil ein Modul mit einem Praktikum in eurem Studium vorgesehen ist), außerhalb des Geltungsbereichs promoviert, oder ein Auslandssemester (z.B. ERASMUS) macht, müsst ihr einen Nachweis vorlegen, der euch bescheinigt, dass ihr euch mindestens 120 zusammenhängende Tage außerhalb des Geltungsbereichs des landesweiten Semestertickets (außerhalb Niedersachsen/Bremen) aufhaltet. Bei einem Auslandssemester ist dies durch eine Bescheinigung der Hochschule im Ausland möglich. Im Falle eines Praktikums fertigt ihr am besten eine Kopie eures Praktikumsvertrags an, in der sensible Daten, wie beispielsweise Gehaltszahlungen, geschwärzt sind. Bringt bitte das Original zur Antragsstellung mit, damit eine Kontrolle der Echtheit erfolgen kann. Alternativ könnt ihr auch eine Bescheinigung über das Praktikum des Unternehmens einreichen.

Verpflichtende Praxis- und/oder Auslandssemester

Falls Auslandssemester oder Praxissemester feste Bestandteile eures Studiengangs sind, benötigt ihr einen entsprechenden Nachweis der Universität, um die Erstattung beantragen zu können. Bei uns betrifft das den Studiengang MiBA.

Durchführung der Rückerstattung

Wenn ihr den Antrag ausgefüllt und die entsprechenden Nachweise habt, könnt ihr die Erstattung durchführen. Für die Erstattung brauchen wir von euch auch eine validierte TUCard, die euer Nachweis ist, dass ihr eure Semesterbeiträge gezahlt habt. Anträge mit im zu erstattenden Semester nicht validierten TU-Cards werden wir nicht bearbeiten!

Bei Antragstellung muss das Semesterticket auf der TU-Card gelöscht werden bzw. die TU-Card wiederholt in den Validierungsautomat gesteckt werden. Somit müsst entweder ihr oder eine euch bekannte Person (mit Vollmacht ) vor Ort sein. Eine rein postalische Antragstellung ist nicht möglich.

Die Rückerstattung gliedert sich in folgende Schritte:

1. Schritt: Abgabe Antrag, Nachweise und Prüfung der korrekten Einschreibung im Semester

Ihr kommt mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag, euren Nachweisen und einer validierten TU-Card zum AStA-Service in der Katharinenstr. 1, 38106 Braunschweig. Unsere Öffnungszeiten sind von Mo bis Do: 10:00 bis 14:00 Uhr (Urlaubszeiten beachten!). Dort prüfen wir die Korrektheit eures Antrages und eurer Nachweise und checken, ob ihr im aktuellen Semester eure Beiträge gezahlt habt (validierte TU-Card).

Sollte alles stimmen geht es zu Schritt 2.. Andernfalls sagen wir euch was wir von euch brauchen, damit wir euren Antrag bearbeiten können.

Hinweise über die Form der zu erbringenden Dokumente: Der Rückerstattungsantrag muss immer im Original bei uns vorgelegt werden, Kopien, Scans, Fotos akzeptieren wir nicht. Die Nachweise können allerdings als gut lesbarer Scan/Kopie eingereicht werden. Schlechte Scans/Kopien oder Fotos akzeptieren wir nicht. Sollten die Dokumente der genannten Form nicht entsprechen, können wir euren Antrag nicht bearbeiten.

Mitbringen:

  • Das ausgefüllte Antragsformular für die Rückerstattung (als Download, oder beim AstA-Service erhältlich)
  • Der/die Nachweis(e) für die Rückerstattung
  • TU-Card validiert für das zu erstattende Semester

2. Schritt: Löschen des Semesterticket auf dem Chip der TU-Card durch AStA Service

Sind sowohl Antrag als auch der (die) Nachweis(e) vorhanden geprüft und als korrekt erkannt, wird das Semesterticket auf dem Chip der TU-Card vom AStA Service gelöscht.

3. Schritt: Anpassen/Löschen des Semesterticketaufdrucks

Nachdem der AStA-Service das Semesterticket auf dem Chip der TU-Card gelöscht hat, muss noch der Aufdruck angepasst bzw. entfernt (abhängig vom Fall) werden, damit der/die Studierende nach eingeleiteter Erstattung das Semesterticket nicht mehr nutzen kann. Dazu muss die TU-Card erneut in einen Validierungsautomaten gesteckt werden.

4. Schritt: Bestätigung der Löschung des Semestertickets

Mit der TU-Card (mit gelöschtem Semesterticket) geht ihr dann nochmals zum AStA-Service. Dort wird euch die Löschung des Tickets vom AStA-Service bestätigt.