Infos zum Semesterbeitrag

Wer sich an der TU Braunschweig bewirbt und einschreibt, zahlt einen Semesterbeitrag. Dieser wird jedes Semester mit der Rückmeldung erneut fällig. Damit werden verschiedene Serviceeinrichtungen für Studierende finanziert. Dazu zählen unter anderem Verwaltungsgebühren, das Semesterticket, der StudentenWerk-Beitrag, den AStA und andere Positionen.

Hier erfährst du, wie sich der Beitrag genau zusammensetzt. Wenn du Fragen zum Semesterbeitrag hast, kannst du dich gerne im Büro des AStA melden oder uns eine Mail schicken.

Der Semesterbeitrag

Zusammensetzung des Beitrags im Sommersemester 2023:

Allgemeiner studentischer Haushalt 10,31 EUR
Hilfsfonds für in Not geratene Studis 0,00 EUR
Sportreferat 0,60 EUR
Fahrrad- und Verkehrs-AG / Fahrradselbsthilfewerkstatt 3,00 EUR
Semesterkarte VRB 106,00 EUR
Landesweites Semesterticket 56,01 EUR
Kulturticket 2,00 EUR
Insgesamt studentischer Haushalt: 177,92 EUR
Studentenwerk  110,00 EUR
Verwaltungsgebühr (Studiengebühr) 75,00 EUR
Gesamtsumme Semesterbeitrag: 362,92 EUR
Dazu kommen unter Umständen die Langzeitstudiengebühren
(nach Regelstudienzeit plus 6 Semester):
500,00 EUR

Der Semesterbeitrag im Sommersemester 2023

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester beträgt 362,92 EUR.
 

Der Semesterbeitrag im Wintersemester 2022/2023

Mit der Einführung des 9-Euro-Tickets durch die Bundesregierung reduziert sich rückwirkend der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2022 um 68,19 EUR.

Das Immatrikualtionsamt stellt diesen Betrag als Guthaben für das Wintersemester 2022/23 zur Verfügung. In der Regel beläuft sich der für die Rückmeldung zu zahlende Beitrag damit auf 298,92 EUR (367,11 EUR - 68,19 EUR).

Für Erstsemester bzw. Studienanfänger:innen beträgt der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/2023 367,11 EUR.

(unter Umständen zuzüglich Langzeitstudiengebühren).
Weitere Infos zu den Überweisungsdetails findest du hier.

Hier findest du eine detailierte Übersicht aller Semesterbeiträge der vergangenen Jahre (2013 bis 1985)

  Übersicht Semesterbeiträge

Was passiert mit meinem Semesterbeitrag?

Verwaltungsgebühren:

Dieser Teil der Semestergebühren ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz in §11 festgelegt und wird für die Verwaltung durch das Land genutzt. Dazu gehören Immatrikulation, Anmeldungen zu Prüfungen und Praktika, sowie verschiedene Beratungsangebote für Studierende. Dieser Aufwand bestand auch (bzw. stärker) während der Pandemie.

Studierendenwerksbeitrag:

Das Studierendenwerk OstNiedersachsen bewirtschaftet nicht nur die Mensa, sondern bearbeitet die gestellten BAföG- und Überbrückungshilfe-Anträge und bietet zusätzlich noch ein breites Beratungsangebot, außerdem verwaltet das Studentenwerk zehn Wohnheime für Studierende in Braunschweig.

Ein Großteil der Kosten des Studierendenwerks wird über die Beiträge von den Studierenden gedeckt (2021: 27,4 Prozent, vgl. Jahresbericht StwON, 2021). Im Vergleich dazu ist die Finanzierung durch das Land Niedersachsen in den letzten Jahrzehnten gesunken. Wir fordern eine Erhöhung der Finanzierung durch das Land Niedersachsen, um die Studierenden nicht unnötig zur Kasse zu bitten.

ÖPNV-Tickets:

Der größte Teil des Semesterbeitrags kommt von den ÖPNV-Tickets. Für das Wintersemester 2022/2023 zahlt jede:r Studierende 106 EUR für das Bus- und Bahn-Ticket des Verbundes Region Braunschweig und 56,01 EUR für das landesweite Regionalbahnticket. Bei letzterem ist der Beitrag durch die verminderte Nutzung in den vergangenen Semestern vorerst einmalig gesunken.

In Nicht-Pandemie-Zeiten werden die Tickets vor allem von Pendlern aus dem Braunschweiger Umland genutzt und gewähren einen finanziell gesicherten Weg in die Uni. Zusätzlich kann das Ticket in der Freizeit genutzt werden, hier profitieren die meisten Studierenden.

In der Pandemie sieht das natürlich ganz anders aus, da keine Präsenzveranstaltungen stattfinden und man aufgrund von Social-Distancing viel weniger mit dem öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Nun ist allen Beteiligten bewusst, dass die Tickets nicht annähernd so viel genutzt werden wie zuvor, jedoch sind wir an die ausgehandelten Verträge gebunden.

Kulturticket:

Ähnliche Verträge haben wir mit Theatern Braunschweigs, dabei geht pro Studi 1 EUR an das Staatstheater und jeweils 0,50 EUR an das Theater fadenschein und LOT.

FVAG:

Die Fahrrad- und Verkehrs-AG ist vor allem durch die Verwaltung der Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt in der Eulenstraße bekannt. Dort können Studierende unentgeltlich spezielles Werkzeug benutzen, für schmale Euro Ersatzteile erstehen und erhalten bei Bedarf Hilfe von den Referent:innen. Wir bezahlen von dem Beitrag auch die Miete der Werkstatt sowie kürzlich aufgenommene Wartungsarbeiten. Auch hier ist eine Senkung nicht möglich.

Sportreferat:

Der Sport in der TU ist vielfältig und organisiert. Dieser Teil des Semesterbeitrags ist notwendig, um diesen verwalterischen Aufwand mit einer Festangestellten zu bewältigen und die Arbeit der Ehrenamtlichen zu entschädigen.

Hilfsfond:

Um bedürftigen Studierenden der TU das Studium zu ermöglichen, hat das Studierendenparlament vor über 30 Jahren den Hilfsfond eingerichtet. Aus diesem wird ein antrags- und satzungsbasiertes Vergabeverfahren finanziert, in welchem Studierende monatliche Unterstützung beantragen können. Auch das Kapital für die kurzfristigen Darlehen stammt aus diesem Beitrag. Mehr dazu findest du hier.

Studentischer Haushalt:

Dies ist der Anteil, der direkt in die Studierendenschaft investiert wird. Von diesen Geldern werden die Sockelbeiträge der Fachgruppen, die Aufwandsentschädigungen der Ehrenamtlichen sowie das Gehalt unserer Festangestellten finanziert. Der studentische Haushalt ist groß und detailliert, wenn du mehr Interesse daran hast, schreib uns eine Mail und wir erarbeiten das zusammen. 

Beurlaubung

Bei Beurlaubung wird die Verwaltungsgebühr der Uni vom I-Amt erstattet. Das Semesterticket (landesweit und regional) vom AStA erstattet. Unter besonderen Bedingungen (z.B. gesundheitliche Gründe) kann eine Erstattung der Beiträge zum Allgemeinen Haushalt und dem Hilfsfonds durchgeführt werden.

Der Studentenwerksbeitrag wird vom Studentenwerk erstattet, wenn ihr euch mindestens 120 Tage nicht in Braunschweig aufhaltet (mehr Infos findet ihr in der Beitragssatzung des Studentenwerks).